Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail und vereinbaren Sie einen ersten Termin zur Diagnostik. (Bitte erledigen Sie Punkt 2 und 3 möglichst rasch nach der Terminvereinbarung.)
Vor Beginn der Therapie benötigen Sie eine Verordnung (z.B.: vom Hausarzt, Kinderarzt, HNOArzt, Zahnarzt, …). Sie muss beispielsweise folgenden Vermerk enthalten: "10 x Ergotherapie à 45 Min."
Lassen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen. Spätestens beim 2. Therapie-Termin muss die Verordnung bewilligt sein, damit Sie den Refundierungsbetrag erhalten. Bitte bringen Sie den chefärztlich bewilligten Verordnungsschein zum 1. oder spätestens zum 2. Termin.
Umfasst die Diagnostik, Beratung und die Therapie. Falls Sie einmal nicht kommen können, sind Absagen bis zu 24h im Voraus telefonisch oder per E-Mail möglich. Bei zu kurzfristigen Absagen wird ausnahmslos ein Ausfallhonorar von 100% der Therapiekosten in Rechnung gestellt. So versäumte Einheiten werden nicht vom Krankenkassenträger refundiert.
Je nach Krankenkassenzugehörigkeit werden zwischen 40-70% der Kosten refundiert. Bei Zusatzversicherungen werden gegebenenfalls bis zu 100% refundiert. Nach Ablauf der Therapie erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie gemeinsam mit der Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.