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Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail und vereinbaren Sie einen ersten Termin zur Diagnostik. (Bitte erledigen Sie Punkt 2 und 3 möglichst rasch nach der Terminvereinbarung.)

2

Verordnung zur Therapie

Vor Beginn der Therapie benötigen Sie eine Verordnung (z.B.: vom Hausarzt, Kinderarzt, HNOArzt, Zahnarzt, …). Sie muss beispielsweise folgenden Vermerk enthalten: "10 x Ergotherapie à 45 Min."

3

Chefärztliche Bewilligung

Lassen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen. Spätestens beim 2. Therapie-Termin muss die Verordnung bewilligt sein, damit Sie den Refundierungsbetrag erhalten. Bitte bringen Sie den chefärztlich bewilligten Verordnungsschein zum 1. oder spätestens zum 2. Termin.

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Therapie

Umfasst die Diagnostik, Beratung und die Therapie. Falls Sie einmal nicht kommen können, sind Absagen bis zu 24h im Voraus telefonisch oder per E-Mail möglich. Bei zu kurzfristigen Absagen wird ausnahmslos ein Ausfallhonorar von 100% der Therapiekosten in Rechnung gestellt. So versäumte Einheiten werden nicht vom Krankenkassenträger refundiert.

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Kostenrückerstattung

Je nach Krankenkassenzugehörigkeit werden zwischen 40-70% der Kosten refundiert. Bei Zusatzversicherungen werden gegebenenfalls bis zu 100% refundiert. Nach Ablauf der Therapie erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie gemeinsam mit der Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.