Die Aufgaben einer Logopädin sind vielseitig und reichen von Diagnostik und Therapie von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen über sprachliche Frühförderung, Beratung und Prävention bis hin zur Forschung und wissenschaftlichen Arbeit. Ihre Logopädin ist ein Begleiter auf Ihrem ganz persönlichen Weg. Im Rahmen der ersten Begutachtung werden Behandlungsziel und -maßnahmen besprochen und vereinbart. Abhängig vom diagnostizierten Störungsbild führen wir orofaziales Muskeltraining durch, phonologische und phonetische Therapie, Stimmfunktionstraining, Rehabilitationsmaßnahmen zu neurologischen Sprach- und Sprechstörungen und Schlucktraining sowie therapeutische Interventionen zur Sprechflüssigkeit und bei Stottern.
Sprechen lernen ist eine der größten Leistungen, die ein Kind in seinen ersten Lebensjahren vollbringt. Viele Kinder erwerben diese Fähigkeit aber nicht so selbstverständlich wie andere. Sie sind anfangs vielleicht schwer verständlich oder können noch keine korrekten Sätze bilden. Andere Kinder haben Schwierigkeiten, Aufforderungen zu verstehen oder flüssig zu sprechen. Wenn Sie sich Sorgen machen oder von Ihrem Umfeld darauf aufmerksam gemacht werden, dass Ihr Kind noch nicht altersentsprechend spricht und verstanden wird, melden Sie sich bitte gleich bei mir. Es ist mir wichtig, so früh als möglich für Sie da zu sein und trotzdem nur so viel wie nötig zu intervenieren. Oft hat man den Eindruck oder die Information, dass eine logopädische Therapie erst ab einem gewissen Alter sinnvoll und möglich ist, doch das Gegenteil ist der Fall. Je früher ich Sie begleiten kann und Ihnen beratend zur Seite stehen kann, desto leichter wird für Ihr Kind die Entdeckung der Sprache.
Ihre Investition in Ihre Gesundheit:
(entspricht 45 Min. Therapie + Vor- und Nachbereitungszeit ohne PatientIn)
(entspricht 35 Min. Therapie + Vor- und Nachbereitungszeit ohne PatientIn)
Direkte Verrechnung mit den Krankenkassen können wir Ihnen leider nicht anbieten – es werden jedoch von allen Kassen zwischen 40% – 70% refundiert. Sollten Sie eine Zusatzversicherung haben, dann werden bis zu 100% refundiert. Dafür brauchen Sie eine fachärztliche Verordnung über zehn Therapieeinheiten, die von Ihrer Kasse chefärztlich bewilligt werden muss. Nach Ablauf der Therapien und Bezahlung erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie gemeinsam mit der Verordnung an die Krankenkassa schicken (Wahltherapeuten-Prinzip).
Nähere Informationen erhalten Sie unter "Fragen & Antworten".
Die Kontaktdaten unserer Therapeutin Melanie Paul finden Sie hier!